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   BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91   

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BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91 (https://dejure.org/1992,3726)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 9 B 158.91 (https://dejure.org/1992,3726)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 9 B 158.91 (https://dejure.org/1992,3726)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) - Vorliegen einer asylrelevanten regionalen Verfolgung - Gewährung von Asyl bei Vefolgung von syrisch-orthodoxen Christen

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Letzteres hat das Berufungsgericht einem Lagebericht sowie zwei Auskünften des Auswärtigen Amts entnommen und damit - entgegen der Ansicht der Beschwerde - eine Schutzgewährung durch den türkischen Staat als "konkret belegbar" (BVerfGE 81, 58, ; BVerfGE 83, 216, ) angesehen.

    Soweit das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angenommen hat, es sei unerheblich, wenn ein Staat nicht in der Lage sei, einen lückenlosen Schutz zu gewähren, stimmt auch dies mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (BVerfGE 83, 216 ).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Das Berufungsgericht ist dabei ausdrücklich von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315, ) sowie vom 10. November 1989 (BVerfGE 81, 58 ) ausgegangen.

    Letzteres hat das Berufungsgericht einem Lagebericht sowie zwei Auskünften des Auswärtigen Amts entnommen und damit - entgegen der Ansicht der Beschwerde - eine Schutzgewährung durch den türkischen Staat als "konkret belegbar" (BVerfGE 81, 58, ; BVerfGE 83, 216, ) angesehen.

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Die in dieser Hinsicht erhobene Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist zwar unbegründet geworden, weil die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage inzwischen durch das Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - geklärt ist.

    Das Berufungsgericht hat entgegen der im Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - enthaltenen Rechtsauffassung rechtsirrtümlich und damit zugleich verfahrensfehlerhaft über die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nicht entschieden, also einen Teil des Streitgegenstandes unberücksichtigt gelassen.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Das Berufungsgericht ist dabei ausdrücklich von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315, ) sowie vom 10. November 1989 (BVerfGE 81, 58 ) ausgegangen.
  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt jedoch die Zulassung der Revision weder nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen Divergenz noch nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen Rechtsgrundsätzlichkeit (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - <BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]>).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 158.91
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91

    Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise;

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und - BVerwG 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.24 § 7 AsylVfG Nr. 1, sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - 9 B 157.91 und 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92

    Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.24 § 7 AsylVfG Nr. 1, sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - 9 B 157.91 und 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 -, DVBl. 1992, 843 sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und - BVerwG 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1992 - A 16 S 552/92

    Nichtzulassungsbeschwerde im Asylstreitverfahren - Grundsatzrüge - nachträgliche

    Denn die vom Kläger im Rahmen der Grundsatzrüge aufgeworfene Frage, ob das Verwaltungsgericht verpflichtet gewesen wäre, dem vom Kläger gestellten Hilfsantrag stattzugeben und das Bundesamt zu verpflichten festzustellen, daß die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, obwohl ein Verwaltungsverfahren nicht stattgefunden hat, rechtfertigt eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb nicht, weil inzwischen diese Frage mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.2.1992 - 9 C 59.91 - im bejahenden Sinne geklärt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.3.1992 - 9 B 158.91 -).

    Diese - zum Revisionszulassungsrecht entwickelten - Grundsätze gelten auch im asylrechtlichen Berufungszulassungsrecht gemäß § 32 AsylVfG gerade auch für die vorliegende Fallkonstellation, daß die wegen der Auslegung des § 51 Abs. 1 AuslG erhobene Grundsatzrüge durch die nachträgliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.2.1992 - 9 C 59.91 - hinfällig geworden war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.3.1992 - 9 B 158.91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92

    Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.24 § 7 AsylVfG Nr. 1, sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - 9 B 157.91 und 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.24 § 7 AsylVfG Nr. 1, sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - 9 B 157.91 und 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92

    Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992, Buchholz 402.24 § 7 AsylVfG Nr. 1, sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - 9 B 157.91 und 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und BVerwG 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von

    Das hat zur Folge, daß nunmehr auch die Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 51 Abs. 1 AuslG Gegenstand der gerichtlichen Sachentscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 - BVerwG 9 C 59.91 - sowie Beschlüsse vom 19.3.1992 - BVerwG 9 B 157.91 - und - BVerwG 9 B 158.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1993 - A 12 S 840/92

    Zur Frage der Gefahr einer gruppengerichteten Verfolgung arabisch-orthodoxer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 12 S 1380/91

    Bejahung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 im Falle des Familienasyls

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90

    Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und

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